Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ab 01.01.2023
Ab sofort ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) nur noch als Versichertenexemplar von den Praxen auszudrucken. Per sofort haben die Arbeitnehmer ihre Arbeitgeber über die Dauer der Krankmeldung zu informieren: z.B. persönlich, per Telefon, Email oder auf anderen Wegen der Kommunikation. Die Arbeitgeber haben dann die Arbeitsunfähigkeit bei der zuständigen Krankenkasse des Patienten abzufragen. Bereits seit … Weiterlesen